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Fördern, was Ihnen am Herzen liegt

 

mit der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bensheim

 

Fördern, was Ihnen am Herzen liegt

 

mit der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bensheim

 

Stiftergemeinschaft

Fördern, was Ihnen am Herzen liegt: Die Menschen in der Region

Jeder kennt hunderte gemeinnützig engagierter Bürger, die sich über ihre Vereine oder Kirchengemeinden für den Gemeinsinn einsetzen und unsere Region noch lebenswerter machen. Sie alle brauchen finanzielle Zuwendungen, um sich engagieren zu können, sich der Jüngsten oder Ältesten in unseren Reihen anzunehmen, die Ausbildung der „Söhne und Töchter“ unserer Region zu optimieren, die Kultur zu fördern, den Denkmal-, Natur- oder Tierschutz, das Gemeindeleben noch farbiger zu gestalten. Das Wohl unserer Region und damit unser Wohl hängt von unserem Engagement ab. Viele spenden ihre Zeit, viele spenden Geld. Und immer mehr Bürger stiften – für unsere Region, für ihre Menschen, für ihre Zukunft.

Sie möchten nachhaltig Gutes tun?
Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bensheim bietet Ihnen eine ideale Basis für Ihr stifterisches Engagement. Unser Team Generationen-Management informiert Sie gerne ausführlich über Ihre Möglichkeiten. Gemeinsam mit Ihnen werden wir Ihre eigene Stiftungsidee verwirklichen.

Wissenswertes

Wissenswertes

Was ist eine Stiftung

Die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über 1.000 Jahre alt; Stiftungen haben im Laufe der Jahrhunderte zahlreiche Kriege mit all ihren katastrophalen Umwälzungen überlebt und überdauert. Keine andere Rechtsform hat ähnliche ‚Erfolge‘ aufzuweisen. Stiftungen sind Dauerläufer, sie tun Gutes über Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg.

Gründe für diese Langlebigkeit gibt es viele. Der Wichtigste besteht in dem Gebot zum Vermögenserhalt: Stiftungen müssen das ihnen anvertraute Vermögen dauerhaft bewahren, sie dürfen es i.d.R. nicht ausgeben. Der Stiftungszweck wird allein mit den Erträgen verwirklicht, die mit dem Vermögen erwirtschaftet werden.

Beispiel: Sie stiften 20.000 €. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bensheim legt diesen Betrag dauerhaft an und erhält ihn. Die Erträge, die mit diesem Vermögen erwirtschaftet werden, stehen dann der Organisation Ihrer Wahl zur Verfügung, immer wieder und jedes Jahr auf’s Neue. Und natürlich werden die Erträge, wenn Sie es wünschen, in Ihrem Namen überreicht.

Wie sähe die Alternative aus? Gäben Sie z.B. die 20.000 € direkt an die Organisation, könnte diese das Geld zeitnah ausgeben. Innerhalb weniger Monate wäre das Vermögen also aufgebraucht und im Zweifelsfall würde sich niemand in den Folgejahren an Ihre großzügige Spende erinnern.

Wie funktioniert die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bensheim?

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bensheim stellt die ideale Basis für Ihr stifterisches Engagement dar. Gemeinsam mit der Sparkasse Bensheim und weiteren, gleichgesinnten Bürgerinnen und Bürgern fördern Sie unsere Heimat mit den Erträgen aus Ihrem individuellen Stiftungsfonds. Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds bleibt dabei dauerhaft erhalten. Und die Erträge Ihres Fonds dienen dazu, den von Ihnen gewählten gemeinnützigen Zweck zu verwirklichen.

Den Stiftungsfonds können Sie sich vorstellen wie Ihre persönliche Einliegerwohnung in einem großen Stiftungshaus, das von der Sparkasse Bensheim errichtet worden ist. Und je mehr Bürgerinnen und Bürger eine Einliegerwohnung einrichten, desto größer wird das Haus, getreu dem Motto: Gemeinsam sind wir stark, gemeinsam bewegen wir die Welt in unserer Region.

Beispiel: Sie übertragen 20.000 € auf die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bensheim und errichten innerhalb der Stiftung einen Stiftungsfonds. Die Erträge aus diesen 20.000 € fließen jedes Jahr der Organisation Ihrer Wahl zu.

Welche Zwecke kann ich mit meinem Stiftungsfonds verfolgen?

Die Welt der gemeinnützigen Zwecke ist groß. Unsere Region bietet eine Vielzahl an gemeinnützigen Organisationen, die sich über die Unterstützung aus Ihrem Stiftungsfonds freuen: Angefangen bei den Kindergärten und Schulen, über die Caritas- und Diakonieeinrichtungen bis hin zu den Tierheimen und den Kultureinrichtungen. Der Gesetzgeber kennt beispielsweise die folgenden steuerbegünstigten Zwecke:

  • Mildtätigkeit
  • Wissenschaft und Forschung
  • Jugend- und Seniorenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Tier- und Naturschutz
  • Sport
Kann der Stiftungsfonds meinen Namen tragen?

Ihr stifterisches Engagement ist so individuell wie Sie selbst. Insofern können Sie, wenn Sie es wünschen, Ihren Stiftungsfonds mit Ihrem Namen verbinden. Mit jeder Förderung aus Ihrem Stiftungsfonds wird man sich an Sie erinnern. Sie bleiben in bester Erinnerung, auch über Ihre Lebenszeit hinaus. Natürlich kann der Stiftungsfonds auch den Namen Ihrer Eltern, Ihrer Kinder oder anderer Personen tragen, an die Sie gern erinnern möchten, und denen gegenüber Sie vielleicht eine große Dankbarkeit empfinden.

Kann ich die Organisation, die ich fördern möchte, austauschen?

Ja, auch hier zeigt sich der Vorteil der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bensheim:
Sie gewährt Ihnen ein Höchstmaß an Flexibilität. Auch wenn Sie sich zu Beginn für die Förderung junger Menschen in unserer Region entscheiden, können Sie jederzeit auf die Förderung älterer Menschen oder auf die Förderung der Wissenschaft und Forschung etc. umschwenken. Oder Sie starten mit dem Denkmalschutz und unterstützen, aufgrund z.B. Ihres neuen ehrenamtlichen Engagements, die Tafel vor Ort oder die Jugendfreizeiten Ihrer Kirchengemeinde. Ihr Stiftungsfonds kann sich jederzeit mit Ihnen entwickeln und sich Ihren ggf. geänderten Lebensumständen anpassen.

Was muss ich tun, um einen Stiftungsfonds einzurichten?

Es war noch nie so einfach, sich stifterisch zu engagieren. Die Einrichtung eines Stiftungsfonds ist ohne großen Aufwand möglich. Das war das Ziel, das wir mit der Gründung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bensheim erreichen wollten – und erreicht haben. Die Einrichtung eines Stiftungsfonds erfolgt über den sogenannten Zustiftungsvertrag, den Sie gemeinsam mit Ihrem Kundenberater besprechen.

Ist die Verwaltung meines Stiftungsfonds aufwändig? Was muss ich tun?

Die Verwaltung eines Stiftungsfonds innerhalb der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bensheim ist durchaus aufwändig, sie erfordert in erster Linie steuerrechtliches Know-how sowie eine spezielle Managementsoftware. Aber damit werden Sie nicht belastet. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bensheim kümmert sich um alles, so dass Sie sich auf die schönen Seiten Ihres stifterischen Engagements konzentrieren können: Wenn Sie möchten, können Sie sich aktiv einbringen, also z.B. mit der Organisation Ihrer Wahl konkrete Projekte entwickeln, die dann mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds gefördert werden. Oder Sie lassen sich vor Ort die positiven Wirkungen Ihrer Förderung zeigen. Oder Sie überreichen der Einrichtung, die Sie unterstützen möchten, einmal im Jahr persönlich den Scheck etc.

Bekomme ich regelmäßig einen Bericht über meinen Stiftungsfonds?

Ja, die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bensheim stellt Ihnen einmal im Jahr einen Bericht zu, der Sie über das Anlageergebnis und die zur Verfügung stehenden Erträge unterrichtet.

Wie hoch muss das Kapital sein, damit ich mit meinem Stiftungsfonds starten kann?

Der Sparkasse Bensheim ist es wichtig, den Zugang zum individuellen stifterischen Engagement so einfach wie möglich zu gestalten. Uns ist es wichtig, dass Sie Erfahrungen mit der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bensheim im Allgemeinen, mit Ihrem Stiftungsfonds und Ihren guten Taten im Besonderen sammeln können. Aus diesem Grund ist es möglich, bereits ab 20.000 € einen eigenen Stiftungsfonds einzurichten. Allgemeine Zustiftungen, die das Stiftungsvermögen der Stiftung erhöhen, sind natürlich auch mit kleineren Beträgen möglich.

Welche steuerlichen Vorteile habe ich?

95 Prozent der deutschen Stiftungen sind als gemeinnützig anerkannt – auch die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bensheim. Der Staat belohnt gemeinnützige Stiftungen mit der Freistellung von Schenkung- und Erbschaftsteuern.
Die Erträge, die die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bensheim – und somit auch Ihr Stiftungsfonds – alljährlich erzielt, sind von allen Steuern befreit.

Im Hinblick auf die Einkommensteuer haben Sie als natürliche Person die Möglichkeit, einen erweiterten Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen. Fragen Sie hierzu Ihren Kundenberater.
Auch Unternehmen, die einen Stiftungsfonds einrichten möchten, gewährt der Gesetzgeber steuerliche Vorteile. Fragen Sie bitte hierzu auch Ihren Kundenberater.

Kann ich meinen Stiftungsfonds auch als meinen „Wunscherben“ testamentarisch bedenken?

Ein großer Vorteil Ihres Stiftungsfonds ist es, dass Sie zu seinen Gunsten Ihren Nachlass individuell regeln können. Mit dieser Art der Nachlassregelung, für die sich immer mehr Menschen entscheiden, bewahren Sie Ihr Vermögen über Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg; eine attraktive Vorstellung, ist doch auch das zu Lebzeiten erarbeitete und ersparte Vermögen ein Lebenswerk, das in Ihrem Stiftungsfonds nachhaltig Gutes bewirkt – in Ihrem Namen.

Aber:
die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteilsrecht können damit nicht umgangen werden.

Kontakt

Kontakt

Stiftungsbeauftragter

Bernd Stumpf

Telefon 06251 18-554
Telefax 06251 18-99590

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